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Volksinitiative 2003

Dokumentation




Mit freundlicher Unterstützung durch:
Pro Infirmis Schweiz

 

Service

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Neue Archivbenutzer

Bitte drucken Sie die folgende PDF-Datei aus und senden Sie uns
den ausgefüllten und unterzeichneten Nutzungsvertrag per Post zu.
Dokumenttyp PDF AGB-Nutzungsvertrag.pdf (3 Seiten A4, 130KB)

Zustelladresse:

Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
Peter Wehrli
Röntgenstrasse 32
CH-8005 Zürich

Inhalt:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  2. Unentgeltlicher Datennutzungsvertrag

1. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt)
der Volksinitiative-Archiv-Website (nachfolgend VAW genannt; Fassung Juni 2006)

1. Vertragsparteien und Benutzerpasswort
Volksinitiative-Archiv-Website (hiernach VAW), eine zu diesem Zweck gegründete Einfache Gesellschaft, bestehend aus den im Impressum aufgeführten Redaktionsmitgliedern, bietet unentgeltlich einen auf Internet basierenden Online-Dienst mit Archivinformationen über die Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte" vom 18.5.003 und verwandte Themenbereiche für Interessierte an. Mit dem Abschluss eines Datennutzungsvertrages mit VAW wird dem Benutzer der unbeschränkte Zugang zu den bei VAW verfügbaren Daten ermöglicht.

Der Benutzer ist Vertragspartner. Als Benutzer wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mittels Anmeldung bzw. nach gültigem Vertragsabschluss ein Passwort und damit Zugang zum elektronischen, rund 28 000 Seiten umfassenden Archiv über die Behinderten-Gleichstellungsinitiative des VAW erhält. Jeder Benutzer arbeitet mit einem persönlichen Passwort. Der Benutzer ist verantwortlich für die vertragskonforme Verwendung des zugeteilten Passwortes sowie für die Kenntnisnahme und die uneingeschränkte Einwilligung zu den vorliegenden AGB.

2. Gegenstand
Gegenstand dieser AGB bilden die Beziehungen zwischen VAW und den Benutzern der von VAW betriebenen Internetseite. Sie stellen integrierte Bestandteile des mit dem Benutzer geschlossenen Datennutzungsvertrages dar. Jeder Benutzer von VAW schliesst einen diesen AGB unterworfenen Datennutzungsvertrag ab, der den Umfang der Gebrauchsüberlassung der Datenbank von VAW an den Benutzer und die Verwendung der daraus gewonnenen Informationen in der Öffentlichkeit regelt. Die Vertragsbeziehungen zwischen VAW und seinen Benutzern werden durch diese AGB und durch die individuellen Datennutzungsverträge definiert.

3. Beginn, Dauer und Änderungen der AGB, des Datennutzungsvertrages
Mit der Unterzeichnung des Standard-Datennutzungsvertrages treten die AGB automatisch in Kraft. Der Standard-Datennutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Standard-Datennutzungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 10 Tagen gekündigt werden. Der Benutzer erhält den Vertrag in einfacher Ausführung zur Unterschrift. Dieser tritt mit Zustellung oder ab auf dem Datennutzungsvertrag vereinbarten Datum in Kraft.

4. Installation und Kosten
Die Kosten für die Verbindungsaufnahme über den Provider trägt der Benutzer selbst. Das Gleiche gilt für die Kosten von Datenendgeräten, deren Installation und für allfällige notwendige Anpassungen der Telefonanlage.

5. Datenvollständigkeit, Zugriffssicherheit
Der gesamte Inhalt der Datenbanken wird VAW in einzelnen Dokumenten von Dritten zur Verfügung gestellt. VAW sowie seine Inhaltslieferanten übernehmen gegenüber dem Benutzer keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten. Aufgrund der unterschiedlichen Zitierweise von bibliographischen- und Gesetzesreferenzen besteht die Möglichkeit, dass automatisch generierte Hyperlinks falsch gesetzt sind. VAW kann hierfür keine Haftung übernehmen. Die Verwendung des abgefragten Inhalts liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Benutzers. Entdeckt der Benutzer Fehler im Inhalt der Datenbank von VAW oder in der Funktion der Software, so wird er ersucht, diese VAW bekanntzugeben. VAW ist ein reiner Datenanbieter im Internet. VAW besitzt die zahlreichen Anschlussmöglichkeiten und Kommunikationskanäle im und zum Internet nicht und kann ihren Einsatz oder ihre Überlastung auch nicht beeinflussen. Aus diesem Grunde lehnt VAW jede Verantwortung für die Benutzer-Zugriffssicherheit ab.

6. Haftungsausschluss, Verfügbarkeit der Datenbank
VAW lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung gemäss diesem Vertrag ab. Bei Funktionsstörungen des Datenbank-Servers, welche die Verfügbarkeit der Datenbank beschränken oder verunmöglichen, bemüht sich VAW um sofortige Behebung. VAW haftet jedoch in keiner Weise für Schaden, der aus einer solchen Situation entstehen könnte.

VAW haftet insbesondere nicht für:

a)   spezielle, indirekte oder Folgeschäden, auch wenn VAW auf das Auftreten solcher Schäden hingewiesen wurde, einschliesslich, aber nicht beschränkt, auf Schäden wie entgangener Gewinn, Umsatzeinbussen, usw.
b)   Ansprüche von Drittpersonen gegenüber dem Benutzer
c)   Schäden, die dem Benutzer entstehen, weil der Benutzer den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte, insbesondere die missbräuchliche Verwendung bzw. Weitergabe des Passwortes
d)   Gründe, die ausserhalb des Machtbereichs von VAW liegen

7. Missbräuchliche Verwendung der Datenbank
Die Benutzung der Datenbank ist nur dem Vertragspartner und den durch den Vertrag berechtigten Benutzern gestattet. Die Benutzung durch weitere Personen oder die Weitergabe von Archivdaten an Dritte ohne schriftliche und ausdrückliche Zustimmung von VAW gilt als missbräuchliche Verwendung der Datenbank. Die Nutzung des Archivs ist ausschliesslich für Forschungszwecke bestimmt; eine Nutzung namentlich zu kommerziellen Zwecken ist verboten. Der Benutzer und Vertragspartner haftet persönlich für die Einhaltung dieser Nutzungsbegrenzung.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von VAW angebotenen Informationsleistungen nur im Rahmen der definierten Nutzung zu gebrauchen. Die Veröffentlichung von Namen und Zitaten (aus dem Archiv) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Betreiber des Archivs. Die Nutzung über diesen Zweck hinaus ohne schriftliche Erlaubnis von VAW gilt als missbräuchliche Verwendung der Datenbank.
Bei missbräuchlicher Verwendung schuldet der Benutzer VAW für jeden Einzelfall eine Konventionalstrafe von Fr. 5’000.-. Die Leistung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der Einhaltung des Vertrages und der Leistung allfälligen weiteren Schadenersatzes. VAW behält sich zudem vor, seine Inhalte und Dokumente mit Kontrolldaten (z.B. Kontrolladressen oder sogenannte „hidden strings“) zu versehen, sowie die Logfiles auszuwerten, damit missbräuchliche, vertragswidrige Datenverwendungen erkennbar eruiert und verfolgt werden können.

8. Vertragsbeendigung
Der mit dem Benutzer abgeschlossene Datennutzungsvertrag kann entsprechend Ziff. 3 hiervor von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden.
Darüber hinaus bleibt die vorzeitige Beendigung der Vereinbarung aus wichtigen Gründen vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten solche, die ein weiteres Zusammenarbeiten der Parteien unzumutbar machen. Die Betreiber des Archivs behalten sich insbesondere das Recht vor, bei Verdacht auf Missbrauch das Passwort sofort zu deaktivieren.

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung von VAW und ihren Nenutzern ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Zürich.


2. Unentgeltlicher Datennutzungsvertrag

für die Volksinitiative-Archiv-Website

 

1. Erteilung und Umfang der Berechtigung
Der Abschluss des vorliegenden Datennutzungsvertrages berechtigt zur persönlichen Einsicht und Nutzung der Daten des elektronischen Archivs ausschliesslich für Forschungszwecke. Eine Weitergabe der Daten wie auch die Nutzung durch Dritte ist untersagt.

2. Veröffentlichung von Archivdaten
Die Publikation von Personendaten darf nur in anonymisierter Form erfolgen. Die Veröffentlichung von Namen und Zitaten bedarf der ausschliesslichen Genehmigung der Betreiber des Archivs.

3. Anmeldung
Der Archivbenutzer hat dem Archivbetreiber - mit seiner Anmeldung - seine Personalien bzw. seine Firma sowie den beabsichtigten Nutzungszweck anzugeben (siehe unten). Es besteht kein Anspruch auf Abschluss des Datennutzungsvertrages; nach erfolgter Anmeldung kann die Archivnutzung vielmehr ohne Grundangabe verweigert werden.

4. Passwort
Nach erfolgter Anmeldung und Akzeptanz des Anmeldenden als Vertragspartner wird dem Benutzer ein persönliches Passwort zugeteilt.

5. Übertragbarkeit
Das Passwort ist ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Das Passwort oder die dadurch geschützten Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

6. Inkraftsetzung, Kündigung
Der Vertrag tritt mit der Zustellung des schriftlichen Vertrages an den Benutzer in Kraft. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich gekündigt werden. Die Betreiber des Archivs behalten sich das Recht vor, bei Verdacht auf Missbrauch das Passwort sofort zu deaktivieren.

7. AGB
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volksinitiative-Archiv-Website ein integrierter Bestandteil des vorliegenden Vertrages darstellen. Die AGB sind in der Beilage des Datennutzungsvertrags enthalten.

8. Gerichtsstand und Rechtswahl
Auf die Rechtsbeziehung von VAW und ihren Benutzern ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Zürich.

Nötige Angaben:

Adresse und Unterschrift des Benutzers bzw. der Benutzerin

Name der Einzelperson oder Firma: (bei Firma verantwortliche Kontaktperson angeben)

Strasse:

PLZ/Ort:

Telefon/Fax:

Berechtigter Nutzungszweck:

E-Mail:

Ort, Datum:

Unterschrift: